Kann mein Kind mit Masern in den Kindergarten?

KindergartenGemäß § 34 Abs. 1 IfSG besteht bei Verdacht auf Masern und bei Erkrankung mit dem Virus absolutes Schulverbot. Dieses Verbot lässt sich auch auf weitere Gemeinschaftseinrichtungen ausweiten. Der Besuch einer Kindertagesstätte, eines Sportvereins, einer Musikschule oder weiterer Einrichtungen während der Masern-Infektion ist somit strikt untersagt. Grund dafür ist die hochgradige Ansteckungsfähigkeit. Durch Niesen, Husten und schon durch Sprechen verteilen sich die Erreger eines infizierten Kindes im Raum. Dort bleiben sie bis zu zwei Stunden lebensfähig. Atmen gesunde Kinder oder Erwachsene die kontaminierte Luft ein, ist davon ausgehen, dass eine Ansteckung erfolgt, sofern keine Immunität vorliegt. Mit Hilfe des Verbotes sollen vor allem Epidemien verhütet werden

Darüber hinaus sollte das Kind bei einer Erkrankung mit dem Masern-Virus auch zum eigenen Schutz zu Hause bleiben. Hohes Fieber sowie weitere Begleiterscheinungen schwächen das Allgemeinbefinden des Erkrankten. Er fühlt sich schlapp und ausgelaugt. Viel Ruhe und Schlaf sollte im Vordergrund stehen.

 

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